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Anmeldung

Bei Ihrem behandelnden Kinderarzt/ Arzt erhalten Sie eine Verordnung 14 für Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schlucktherapie. Nachdem Sie die Verordnung erhalten haben können Sie sich telefonisch oder persönlich bei uns anmelden. Wir vereinbaren dann einen Termin für Ihr individuelles Anliegen. Nach der Erstuntersuchung und der Diagnostik vereinbaren wir alle weiteren Termine für Ihre Behandlung.

Die ärztliche Verordnung


Bitte achten Sie darauf das der Arzt das Rezeptformular 14 verwendet (A4) mit folgenden Eintragungen:
Kreuz bei Erst- oder Folgeverordnung
Kreuz bei „außerhalb des Regelfalls“ (wenn das entspricht)
Kreuz bei Hausbesuch ja/nein
Kreuz bei Therapiebericht ja/nein
Kreuz bei Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie
Eintragungen im Feld Indikationsschlüssel
Angabe der Therapiedauer, Therapiefrequenz und Verordnungsmenge
Angaben der Diagnostik mit Leitsymptomatik
Stempel und Unterschrift der verordnenden Arztes

Kieferorthopäden können auf das sonst übliche Formular Nr.16 (A6 rot-Rezept) verordnen. Die Verordnungen für Privatpatienten können auf das übliche kleine Formular (A6 blau) oder auf das Formular 14 ausgestellt werden. Es genügt die Angabe der Diagnose und Therapie-dauer, Therapiefrequenz und Verordnungsmenge

Behandlungskosten


Die Kosten für Ihre Behandlungen trägt Ihre Krankenkasse zum jeweilig gültigen Kassensatz.
Kinder bis vollendeten 18. Lebensjahr sind von Zuzahlung befreit. Chronisch Kranke und Geringverdienende Patienten können auf Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse eine Befreiung erwirken. Erwachsene müssen seit Januar 2004 bei Behandlungsbeginn pro Rezept eine Rezeptgebühr von 10 € und eine Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten tragen.
Der Eigenanteil variiert je nach Krankenversicherung und Sie erhalten eine Quittung oder Rechnung.

Privatpatienten


Zwischen dem Privatpatienten und der Logopädischen Praxis Sebastian Schmidt wird ein Honorarvertrag geschlossen, den Sie bei Bedarf Ihrer privaten Krankenkasse vorlegen können, um eine Kostenübernahme abzusprechen. Die Kosten in unserer Praxis liegen bei dem 1,8-fachen der gesetzlichen Kassenpreise. Zum Ende der Therapie erhalten Sie Ihre Rechnung, auf Wunsch auch in zweifacher Ausführung. 

Für alle Patienten


24-Stunden-Regelung: Vereinbarte Termine werden für Sie reserviert und sind von Ihnen verbindlich einzuhalten. Die Kosten für geleistete Therapieeinheiten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, müssen bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, können wir die für Sie reservierte Zeit so kurzfristig nicht anderweitig vergeben. In diesem Fall stellen wir Ihnen diese Zeit zum derzeitig gültigen Kassensatz privat in Rechnung.
 

Aufsichtspflicht der Therapeuten/innen


Die Aufsichtspflicht der Therapeuten/innen für Ihre/n Tochter/Sohn endet mit Beendigung der vereinbarten Behandlungszeit. Bei verspäteter Abholung kann keine Beaufsichtigung gewährleistet werden.
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